|
Experten
waren: "Die Aufnahme von beschlagnahmten Hundewelpen und der Handel in manchen
Zoogeschäften gefährden alle heimischen junge Vierbeiner". Es ist kein
Geheimnis, dass diese Tierbabys schlecht oder gar nicht geimpft sind und höchst
ansteckende Infektionskrankheiten verbergen. Strengste Quarantänemaßnehmen
sollten eingehalten werden.
Besonders
in Tierheimen und Zoofachhandlungen verbreiten sich die unsichtbaren Killerviren
im nu. Da Auslandsbabys vielen Stressfaktoren ausgesetzt werden, haben sie ein
geschwächtes Immunsystem, Todesfolge sind keine Seltenheit. Die häufigste
Viruserkrakung bei Hunden ist die Parvovirose. Der Virus kann bis zu zwei Jahre
in Räumen aktiv sein, ist Hitze und Kälte unempfindlich, überträgt sich sogar
über Strassenbekleidung, so Dr.
Christian Schwingshandl aus
der Welser Tierklinik.
Überleben
die Tiere, sind Verhaltensprobleme meist vorprogrammiert. Die Umwelt und die
schlechten Erfahrungen in dieser sensiblen Entwicklungsphase haben das Verhalten
der Tiere geprägt. Meist sind sie überängstlich und später aus der Angst heraus
auch aggressiv, warnt Hundeexpertin Edith Kirchberger und Fachtierärztin
für Verhaltens- und Tierschutzkunde Dorit
Dr. Urd Feddersen-Petersen.
Mag. Michaela
Bell, Leiterin des Linzer
Tierheimes unterstützt mit ihrem gesamten Team die
Protestaktion in der Homepage www.hundegesetz.at
Auch
Tierärzte und Experten, samt Geschäftsleitung
Gut Aiderbichl stehen
dazu und haben die Petition unterschrieben.
Aufklärungskampagnen
gegen Hunde aus Ostimporten sorgten in der Vergangenheit für Aufklärung: „Finger
weg vor Käufen aus osteuropäischen Ländern“.
Wenn
sich Welpen in einem österreichischen Tierheim aufhalten, sind es noch lange
keine österreichischen Welpen und Käufer sollten ihre finanziellen Mittel
abschätzen. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn ein Zweithund zum eigenen
Welpen dazu genommen wird.
Damit
Viruserkrankungen auf Straßen nicht verschleppt werden, sollten Auslandsbabys
unter strengster Quarantäne gehalten werden. Impfung schütz heimische Welpen nur
teilweise und nur, wenn die Welpen vor einer möglichen Virusübertragung
mit einem gutem Impfstoff geimpft wurden, so Dr.
Schwingshandl.
Die "
Ware Tier" muss immer günstig eingekauft werden:
Damit
Händler oder Tierhandlungen, also die Zwischenhändler gut verdienen, muss die
„Ware Tier“ sehr günstig eingekauft werden. Das ist allerdings nur über
Importtiere möglich. In Osteuropa werden junge Hunde im großen Stil und unter
nicht artgerechter Haltung "produziert" und an ahnungslose Kunden über die
Zoohandlungen abgegeben.
Diese
stammen meist aus Hundefabriken und Massentierhaltungen, genau das was der
Gesetzgeber vermeiden wollte.
Mit der
Novelle des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere, BGBl. Nr. 35/2008 wurde
der "Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen" wieder erlaubt. Am 24.
November 2008 wurde die Verordnung erlassen und bereits heute werden wieder
Katzen und Hundebabys, speziell aus dem Ausland feil geboten. Experten sind sich
einig, dass ist ein Widerspruch gegen das Bundestierschutzgesetz.
Der
zukünftige Tierhalter, bestimmt das Angebot. Nur durch einen klaren Boykott in
Zoohandlungen zu kaufen, kann die schlimme Geschäftemacherei zum Leid der Tiere
auf Dauer unterbunden werden. Erbarmen mit dem Tier darf nicht Kaufgrund sein,
damit macht man sich mit verantwortlich für die weiteren Tierverkäufe. Nur wenn
wir zusammen halten ist es möglich, das künftig keine Katzen und Hundebabys in
Zoogeschäften "aufwachsen" müssen, so Dr.
Dorit Feddersen-Petersen.
Sind
sie nicht süß und knuddelig? Im Sturm erobern Hundewelpen so ziemlich jedes
Herz. Nur zu gerne wird Kindern das gebettel nachgegeben. Sehr wenige Erwachsene
sind bereit, die Verantwortung für das Tier zu übernehmen und auch zu behalten.
Man siehe nur die vielen Kleintiere in den Tierheimen, so Mag.
Michaela Bell.
Tausende Tierfreunde,
aber auch Tierärzte
fordern die Wiedereinführung des Verbotes Hunde und Katzenwelpen in Zoo und
Tierhandlungen verkaufen zu dürfen. Sie haben alle die Protest Aktion in der
www.hundegesetz.at
unterschrieben.
a) Unterschriftenliste
oder
b) einfach eine Email an office@hundegesetz.at
c) oder einen Eintrag in Reaktionen
Bei
weiteren Fragen steht Ihnen Edith Kirchberger gerne unter 0699/106 97
606 zur Verfügung. Dr.
Schwingshandl 07242/55571
|